Aktuelles

Beschwerde erfolgreich - Landgericht Leipzig hebt vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf

Die Staatsanwaltschaft Leipzig wirft unserem Mandanten unter anderem vor, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, wobei er durch den Unfall zuvor einen Sachschaden von 1.581,63 EUR netto verursacht habe. Das Amtsgericht Leipzig erlässt antragsgemäß einen dahingehenden Strafbefehl, der neben einer Geldstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis beinhaltet. Zugleich entzieht das Amtsgericht dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig gemäß § 111 a StPO. Der Angeklagte legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl ein und greift die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis mit gesonderter Beschwerde an.

Amtsgericht Leipzig spricht UPE-Aufschläge und Verbringungskosten "fiktiv" zu

Unsere Mandantin macht Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall geltend. Sie beziffert den Schaden auf Basis eines von ihr auf anwaltlichen Rat hin eingeholten Schadensgutachtens und begehrt die sog. fiktive Schadensabrechnung. Der Versicherer zahlt die Reparaturkosten laut Gutachten, meint aber, im Gutachten kalkulierte UPE-Teileaufschläge von 121,70 EUR und Verbringungskosten zum Lackierer von 120,00 EUR nicht auf Gutachtenbasis zahlen zu müssen. Es wird also von der Geschädigten durch ihre Anwälte Klage vor dem Amtsgericht Leipzig erhoben.

Freispruch vor dem Amtsgericht Leipzig - Zeuge "erkennt" Unbeteiligte in Hauptverhandlung als angebliche Täterin "wieder"

Unsere Mandantin soll sich als Fahrerin eines Pkw unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Im Ermittlungsverfahren schreibt die - zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwaltlich vertretene - Mandantin, Halterin des mutmaßlich unfallbeteiligten Pkw, in einen ihr von der Polizei zugesandten Zeugenfragebogen auf die Frage nach dem Fahrer "Fahrer wie Halter" und sendet den Bogen an die Polizei. Es ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Leipzig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Dagegen legt die Angeklagte durch ihren Verteidiger Einspruch ein.

OLG Dresden empfiehlt Berufungsrücknahme - Kfz-Haftpflichtversicherer betrieb Rechtsmittelverfahren ohne Erfolgsaussicht

Unser Mandant wurde in 2003 als Motorradfahrer Opfer eines von ihm nicht verschuldeten Verkehrsunfalles. Nachdem er ab 2015 knapp drei Jahre lang vor dem Landgericht Leipzig gegen den beklagten Kfz-Haftpflichtversicherer um Erwerbsschadensersatz prozessierte und letztlich vollständig obsiegte, legt der Versicherer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil zum Oberlandesgericht Dresden ein.

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Grimma senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Amtsgericht Arnstadt verurteilt trotz bloßen In-der-Hand-Haltens eines Mobiltelefons - wegen der Kürze der Dauer aber nur zu 55,00 EUR

Unser Mandant soll einen "Handy-Verstoß" begangen haben, weil er beim Führen eines Pkw ein Mobiltelefon lediglich in der Hand hielt. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür eine Geldbuße von 100,00 EUR, deren Folge auch die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister wäre. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch dagegen ein.

Schlechtes Fahrerfoto - Betroffene räumt Fahrereigenschaft ein, AG Stadtroda senkt im Gegenzug Geldbuße unter die Eintragungsgrenze

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Positives Nachtatverhalten Berufskraftfahrerqualifikation - AG Halle senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Lkw außerorts 16 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - Amtsgericht Zwickau senkt Regelgeldbuße auf 59,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.