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Amtsgericht Arnstadt verurteilt trotz bloßen In-der-Hand-Haltens eines Mobiltelefons - wegen der Kürze der Dauer aber nur zu 55,00 EUR

Unser Mandant soll einen "Handy-Verstoß" begangen haben, weil er beim Führen eines Pkw ein Mobiltelefon lediglich in der Hand hielt. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür eine Geldbuße von 100,00 EUR, deren Folge auch die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister wäre. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch dagegen ein.

Schlechtes Fahrerfoto - Betroffene räumt Fahrereigenschaft ein, AG Stadtroda senkt im Gegenzug Geldbuße unter die Eintragungsgrenze

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Positives Nachtatverhalten Berufskraftfahrerqualifikation - AG Halle senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Lkw außerorts 16 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - Amtsgericht Zwickau senkt Regelgeldbuße auf 59,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Fahrverbot von einem Monat fällt weg - Amtsgericht Leipzig berücksichtigt außergewöhnliche Härte

Unser Mandant soll mit einem Pkw eine Ampel passiert haben, obwohl diese bereits 2,45 Sekunden lang Rotlicht zeigte. Neben der Regelgeldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Landgericht Leipzig: Gelegentliche Gutachten für prozessbeteiligten Versicherer kein Grund für Befangenheit eines mit der Sache nicht vorbefassten Sachverständigen

Unsere Mandanten, Fahrerin und Haftpflichtversicherer eines Pkw, wurden nach einem Verkehrsunfall gemeinsam auf vollen Schadensersatz verklagt. Die Beklagte zu 1) erhebt durch uns Widerklage gegen die Fahrerin, den Halter und Versicherer des anderen Fahrzeugs auf vollen Schadensersatz zugunsten der Beklagten zu 1). Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstattet vor Gericht ein Gutachten zum streitigen Unfallhergang und wird in der Folge vom Kläger und Widerbeklagten wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der gerichtliche Sachverständige würde in Kaskofällen Aufträge von der Beklagten zu 2), dem Versicherer der Beklagten zu 1), erhalten, weshalb befürchtet werden müsse, dass er nicht unparteiisch sei, so der Kläger.

Sperrfristverkürzung durch Amtsgericht Augsburg - besondere Nachschulung beseitigt Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zwei Monate früher

Unsere Mandantin wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt die Verurteilte auf Anraten ihres Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Augsburg einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist, hilfsweise Abkürzung derselben.

Strecke verleitet amtsbekannt zum etwas schnelleren Fahren - Amtsgericht Freiberg senkt deshalb Regelgeldbuße, Punkt entfällt

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.