Verkehrsrecht Leipzig

Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht

Welcher Verkehrsteilnehmer hatte nicht schon mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten zu tun, sei es, dass ihm beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung, Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auf der Autobahn oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wurde? Insbesondere Pendler oder Vielfahrer, zu denen viele unserer Mandanten gehören, sehen sich nicht selten mit den daraus entstehenden Problemen konfrontiert. Abgesehen von den teils empfindlichen Geldbußen sind zumeist die mit den Sanktionen verbundenen Punkte „in Flensburg” oder im schlimmsten Falle Fahrverbote oder gar Fahrerlaubnisentzug durch die Verwaltungsbehörde direkte oder indirekte Folgen der vorgeworfenen Verstöße. Diese können existenzbedrohlich werden, wenn der Betroffene existenziell auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Das sind nicht wenige unserer Mandanten.

Zum Rechtsgebiet gehören aber auch eine Fülle speziellerer, landläufig weniger geläufige Ordnungswidrigkeiten des Verkehrsrechtes, beispielsweise der Straßenverkehrszulassungsordnung (allein § 69 a StVZO enthält in einem Absatz 19 verschiedene Ordnungswidrigkeiten).

Insgesamt handelt es sich um ein Gebiet mit schwer überschaubarer Fülle von Vorschriften, auf dem nur der spezialisierte Fachmann eine effektive Verteidigung gewährleisten kann. Auch bei hinsichtlich des Vorwurfes aussichtsloser Sachlage kann beispielsweise der Zeitpunkt der Einspruchsrücknahme gegen einen mit Punkten bewehrten Bußgeldbescheid den Führerschein retten. Ein solcher Blick „über den Tellerrand” des konkreten Tatvorwurfes mit der entsprechenden Beratung des Mandanten hierzu ist nur bei kompetenter anwaltlicher Beratung gewährleistet.

Damit guter Rat hier nicht zu teuer wird, empfehlen wir jedem regelmäßigen Verkehrsteilnehmer den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung (die freilich nur für Vorwürfe von Taten nach dem Versicherungsabschluss eintritt).