Fahrerlaubnisrecht

Das Führerscheinrecht oder auch Fahrerlaubnisrecht regelt den Weg zur Erlangung der Fahrerlaubnis, aber auch ­ und hier wird es für manchen Kraftfahrer problematisch ­, wie und weshalb die einmal erlangte Fahrerlaubnis entzogen werden kann und wie sie wieder zu erlangen ist.

Das zum 01.05.2014 grundlegend neu gestaltete Punktesystem, verwaltet vom Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) in Flensburg, führt beim Erreichen von 8  Punkten (früher 18 Punkten) zum Verlust des Führerscheins. So manchem Vielfahrer brachte das schon ernste Schwierigkeiten. Unsere Praxis erlaubt den Schluss, dass fast jeder Führerscheinverlust infolge „Ansammelns“ von Punkten durch rechtzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwaltes zu vermeiden gewesen wäre. Voraussetzung ist allerdings, der Anwalt wird nicht erst „5 vor 12“ eingeschaltet. Ein zur richtigen Zeit durchgeführtes Fahreignungsseminar kann hier den kritischen Punktestand senken. Wegen der verkehrserzieherischen Wirkung des Fahreignungsseminars ist das vom Gesetzgeber so gewollt.
Hinweise zu qualifizierten Anbietern von Fahreignungsseminaren können Sie von uns erhalten.

Stets im Auge behalten werden muss, wann etwaige Voreintragungen in Flensburg getilgt werden. Gelegentlich kann beispielsweise durch Einspruch gegen einen sonst rechtskräftigen Bußgeldbescheid eine Verzögerung der Rechtskraft der aktuellen Entscheidung erreicht werden, die dazu führen kann, dass ein für die Fahrerlaubnis kritischer Punktestand nicht erreicht wird.

Zum Führerscheinrecht gehören auch Vorschriften über die Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wegen Zweifeln an körperlicher oder charakterlicher Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Bei unserer umfassenden verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Tätigkeit haben wir das „Punktekonto“ unserer Mandanten und die sonstigen führerscheinrechtlichen Aspekte immer im Blick.