Aktuelles

Bußgeldsache verjährt zwischen Erlass des Bußgeldbescheides und Eingang des Verfahrens beim Amtsgericht - AG Tiergarten stellt Verfahren ein

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw innerorts 19 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Nach Unfall beim Rechtsabbiegen - Amtsgericht Leipzig sieht von Verhängung Fahrverbot ab

Unser Mandant soll mit einem Lkw unachtsam rechts abgebogen und mit einem in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer kollidiert sein. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür die Regelsanktionen von 170,00 EUR Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Der Betroffene legt gegen den Bußgeldbescheid durch seinen Verteidiger Einspruch ein.

Nach Unfall beim Linksabbiegen - Amtsgericht Leipzig sieht von Verhängung Fahrverbot ab

Unser Mandant soll mit einem Pkw unachtsam links abgebogen und mit dem Gegenverkehr kollidiert sein. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür die Regelsanktionen von 170,00 EUR Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Der Betroffene legt gegen den Bußgledbescheid durch seinen Verteidiger Einspruch ein.

Amtsgericht Magdeburg lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen und verringert Geldbuße - wegen Schreibfehler der Verfolgungsbehörde wurden 8 km/h zuviel vorgeworfen

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 38 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine erhöhte Geldbuße von 325,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

5 Monate Sperrfristverkürzung durch Amtsgericht Leipzig - aufgrund erfolgreicher Teilnahme an Sperrfristverkürzungsseminar

Unser Mandant wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,2 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt der Verurteilte auf Anraten seines Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist.

Nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: AG Leipzig verhängt lediglich Geldauflage und stellt das Verfahren nach Zahlung ein

Unser Mandant soll mit einem E-Scooter wegen Alkohol im Blut absolut fahruntüchtig im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs gewesen sein. Das Amtsgericht erlässt deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt. Die Fahrerlaubnis soll entzogen und eine Sperre für die Wiederteilung von 9 Monaten verhängt werden. Der Angeschuldigte legt durch seinen Verteidiger Einspruch dagegen ein.