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Nach Unfall beim Linksabbiegen - Amtsgericht Leipzig sieht von Verhängung Fahrverbot ab

Unser Mandant soll mit einem Pkw unachtsam links abgebogen und mit dem Gegenverkehr kollidiert sein. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür die Regelsanktionen von 170,00 EUR Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Der Betroffene legt gegen den Bußgledbescheid durch seinen Verteidiger Einspruch ein.

Amtsgericht Magdeburg lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen und verringert Geldbuße - wegen Schreibfehler der Verfolgungsbehörde wurden 8 km/h zuviel vorgeworfen

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 38 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine erhöhte Geldbuße von 325,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

5 Monate Sperrfristverkürzung durch Amtsgericht Leipzig - aufgrund erfolgreicher Teilnahme an Sperrfristverkürzungsseminar

Unser Mandant wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,2 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt der Verurteilte auf Anraten seines Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist.

Nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: AG Leipzig verhängt lediglich Geldauflage und stellt das Verfahren nach Zahlung ein

Unser Mandant soll mit einem E-Scooter wegen Alkohol im Blut absolut fahruntüchtig im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs gewesen sein. Das Amtsgericht erlässt deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt. Die Fahrerlaubnis soll entzogen und eine Sperre für die Wiederteilung von 9 Monaten verhängt werden. Der Angeschuldigte legt durch seinen Verteidiger Einspruch dagegen ein.

Amtsgericht Leipzig lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen - ohne Erhöhung der Geldbuße

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet haben, wobei die Rotphase länger als eine Sekunde betragen habe. Die Bußgeldbehörde verhängt die Regelgeldbuße von 200,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

Freispruch - schlechtes Fahrerfoto genügt dem Amtsgericht Torgau nicht zur Fahreridentifizierung

Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw fahrlässig um 35 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Bußgeldbehörde verhängt eine Geldbuße von 200,00 EUR. Ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.