Aktuelles

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Eilenburg senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

51,96 Sekunden Rot - trotzdem fällt Fahrverbot wegen Augenblicksversagens ohne Erhöhung der Geldbuße weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw eine Ampel passiert haben, obwohl diese schon 51,96 Sekunden Rotlicht zeigte. Mit dem Bußgeldbescheid werden eine Geldbuße von 200,00 EUR und ein Monat Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Haldensleben senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 29 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Verfahren beim Amtsgericht Dresden wegen Rotlichtvorwurf "rutscht" in die Verjährung - keine Geldbuße, kein Punkt, Staatskasse zahlt Anwaltskosten

Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde begangen haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - trotz Rotlichtverstoß kein Punkt im FAER

Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde begangen haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Geldbuße mehr als halbiert und ein Monat Fahrverbot weg - Verfahren am Amtsgericht Waren dauerte zu lange, Beschränkung des Einspruchs reduziert Geldbuße drastisch

Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Waren wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 51 km/h zu einer Geldbuße von 500,00 EUR sowie einem Monat Fahrverbot verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein, das Urteil wird vom zuständigen Oberlandesgericht aufgehoben und an das AG Waren zurückverwiesen, weil der Amtsrichter die Urteilsgründe verspätet absetzte.

OLG Dresden hebt Urteil mit 4 Monaten Fahrverbot auf - Amtsgericht Leipzig beachtete nicht die Wechselwirkung zwischen Geldstrafe und Fahrverbot

Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Leipzig unter anderem wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen sowie 4 Monaten Fahrverbot verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Revision ein.

Positives Nachtatverhalten vermeidet Punkt auch nach Rotlichtverstoß - AG Leipzig senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab

Unser Mandant soll mit einem Pkw bei bereits 0,66 Sekunden andauerndem Roticht die Haltelinie an einer Ampel passiert haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.