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Geldbuße mehr als halbiert und ein Monat Fahrverbot weg - Verfahren am Amtsgericht Waren dauerte zu lange, Beschränkung des Einspruchs reduziert Geldbuße drastisch

Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Waren wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 51 km/h zu einer Geldbuße von 500,00 EUR sowie einem Monat Fahrverbot verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein, das Urteil wird vom zuständigen Oberlandesgericht aufgehoben und an das AG Waren zurückverwiesen, weil der Amtsrichter die Urteilsgründe verspätet absetzte.

OLG Dresden hebt Urteil mit 4 Monaten Fahrverbot auf - Amtsgericht Leipzig beachtete nicht die Wechselwirkung zwischen Geldstrafe und Fahrverbot

Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Leipzig unter anderem wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen sowie 4 Monaten Fahrverbot verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Revision ein.

Positives Nachtatverhalten vermeidet Punkt auch nach Rotlichtverstoß - AG Leipzig senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab

Unser Mandant soll mit einem Pkw bei bereits 0,66 Sekunden andauerndem Roticht die Haltelinie an einer Ampel passiert haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Amtsgericht Potsdam stellt Verfahren wegen Verjährung ein - Postzustellungsurkunde für Bußgeldbescheid existiert nicht

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts um 44 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 160,00 EUR Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Zwei Punkte im Fahreignungsregister wären außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

OLG Rostock hebt Urteil mit einem Monat Fahrverbot auf - Amtsrichter begründete Urteil nicht rechtzeitig

Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw vorsätzlich um 51 km/h zu schnell gefahren sein. Der Betroffene legt gegen den Bußgeldbescheid durch seinen Verteidiger Einspruch ein und wird vom AG Waren (Müritz) zu einer Geldbuße von 500,00 EUR und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Dagegen erhebt der Verteidiger des Betroffenen Rechtsbeschwerde und begründet diese insbesondere auch mit der Verfahrensrüge.

Amtsgericht Borna hebt Sperrfrist auf - besondere Nachschulung NAFAPlus begründet vorzeitige Wiederherstellung der Fahreignung

Unser Mandant wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 8 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt der Verurteilte auf Anraten seines Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Borna einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist.

Amtsgericht Dresden spricht Taxi- und Übernachtungskosten neben Ausgleichsanspruch nach Flugverspätung zu

Unser Mandant flog von Dresden über Frankfurt/Main nach New York. Der Flug war derart verspätet, dass der Mandant außerplanmäßig in NY übernachten musste. Die Airline zahlt zunächst weder den Ausgleichsanspruch von 600,00 EUR wegen Flugverspätung, noch Hotelkosten von 242,00 EUR für eine Übernachtung und Taxikosten von 52,70 EUR. Es wird also Klage vor dem Amtsgericht Dresden erhoben.

Thüringer OLG hebt Urteil mit einem Monat Fahrverbot auf - Verwerfung des Einspruchs durch Amtsgericht Erfurt erfolgte zu Unrecht

Unser Mandant soll unter Wirkung von THC ein Kraftfahrzeug geführt haben. Gegen den Bußgeldbescheid mit 500,00 EUR Geldbuße und einem Monat Fahrverbot legt er Einspruch ein. Der Verteidiger beantragt, den Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung beim Amtsgericht Erfurt zu entbinden, weil der Betroffene zwar die Fahrereigenschaft einräume, sich aber im Übrigen zur Sache in der Hauptverhandlung nicht einlassen werde. Diesen Antrag lehnt der Amtsrichter ab und beharrt auf dem Erscheinen des Betroffenen. Nachdem weder Betroffener noch Verteidiger zur Verhandlung erscheinen, verwirft das Amtsgericht den Einspruch durch Urteil. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.