Amtsgericht Leipzig spricht Beilackierungskosten, UPE-Aufschläge und gekürzte Stundenverrechnungssätze zu - auch bei "fiktiver" Schadenabrechnung
Unsere Mandantin verlangt Schadensersatz nach Verkehrsunfall auf Basis eines von ihr eingeholten vorgerichtlichen Schadengutachtens. Der gegnerische Versicherer kürzt aus der Schadensumme UPE-Teileaufschläge, er kürzt die Stundenverrechnungssätze für die Reparaturarbeiten und streicht vom vorgerichtlichen Gutachter kalkulierte Beilackierungskosten.