Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Bad Liebenwerda setzt Geldbuße herab - Teilnahme an Fahrsicherheitstraining erspart Punkt

Unser Mandant soll mit einem Lkw zu schnell gefahren sein. Das soll ihn 80,00 EUR Geldbuße kosten und einen Punkt "in Flensburg" zur Folge haben. Der Betroffene nimmt nach dem Vorfall, während der Dauer des Bußgeldverfahrens, an einem Fahrsicherheitstraining teil. Das Amtsgericht Bad Liebenwerda berücksichtigt dies als positives Nachtatverhalten bei der Bemessung der Geldbuße und setzt diese im Beschlussverfahren auf 55,00 EUR herab. Weil damit eine Geldbuße unter 60,00 EUR verhängt wird, wird für den Betroffenen kein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen (AG Bad Liebenwerda, Beschluss vom 07.04.2017, 40 OWi 1611 Js-Owi 37569/16 (405/16).

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