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Verurteilung zu Geldbuße und Fahrverbot wegen Vorwurf Rotlichtverstoß hält nicht - OLG Dresden hebt Urteil des Amtsgerichtes Leipzig auf

Unser Mandant soll mit einem Pkw fahrend eine rote Ampel missachtet haben. Die Ampel soll dabei schon länger als eine Sekunde Rotlicht gezeigt haben. Das Amtsgericht Leipzig verurteilt ihn deshalb zu Geldbuße und einem Monat Fahrverbot, die Eintragung von zwei Punkten "in Flensburg" wäre die Folge.

Amtsgericht Halle lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen - wegen Teilnahme am Fahreignungsseminar und besonderer Härte

Unser Mandant soll auf einer Autobahn mit einem Pkw 41 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

OLG Dresden hebt Urteil des Amtsgerichtes Leipzig auf - gerichtlicher Schriftverkehr war aus unerklärlichen Gründen nicht in der Gerichtsakte

Unser Mandant soll schuldhaft aufgefahren sein, das soll ihn 35,00 EUR Geldbuße kosten. Er beruft sich vor dem Amtsgericht Leipzig darauf, dass der Vorausfahrende im Innenstadtverkehr trotz freier Fahrbahn ohne jeden Grund eine Vollbremsung vollführt habe, so dass ihn am Unfall keine Schuld treffe.

Amtsgericht Braunschweig senkt Geldbuße wegen Abstandsverstoß unter die "Eintragungsgrenze" - Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw auf einer Autobahn bei 147 km/h nur weniger als 5/10 des halben Tachowertes als Abstand eingehalten haben (35 m). Das soll 100,00 EUR Geldbuße und einen Punkt "in Flenburg" zur Folge haben. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Amtsgericht Zerbst verkürzt Fahrverbot von zwei auf einen Monat - Teilnahme an Fahreignungsseminar zahlt sich aus

Unser Mandant soll mit einem Pkw auf der Autobahn bei 158 km/h nur einen Abstand von 15 Metern zum Vorausfahrenden gewahrt haben. Weil der Abstand damit unter 2/10 des halben Tachowertes gelegen haben soll, verhängt die Bußgeldbehörde hierfür die Regelgeldbuße und das Regelfahrverbot von zwei Monaten.

AG Weimar senkt "im zweiten Anlauf" Gesamtgeldbuße wegen mehrerer Verstöße bei einem Gefahrguttransport von 460,00 EUR auf 250,00 EUR

Unser Mandant soll tateinheitlich Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert haben, zudem gegen eine Vorschrift über die Bremsen und eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, jeweils bei einem Gefahrguttransport, verstoßen haben. Er erhält hierfür eine Bescheid mit einem Bußgeld von 460,00 EUR.