Landgericht Leipzig bestätigt Herausgabe des Führerscheins nach Alkoholfahrt mit mindestens 1,52 Promille - Feuerwehrparkplatz war kein öffentlicher Verkehrsraum
Unser Mandant soll mit mindestens 1,52 Promille Auto gefahren sein. Sein Führerschein wird deshalb von der Polizei in sofort amtliche Verwahrung genommen, ihm wird damit das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorläufig untersagt. Der Beschuldigte beantragt in der Folge während des laufenden Strafverfahrens die Herausgabe seines Führerscheins.