Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Nauen senkt Geldbuße von 70,00 EUR auf 55,00 EUR - Punkt fällt weg

Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw um 25 km/h zu schnell gefahren sein. Das soll ihn 70,00 EUR kosten und einen Punkt für ihn "in Flensburg" zur Folge haben. Gegen den Bußgeldbescheid legt der Betroffene Einspruch ein. Der Betroffene nimmt auf Rat seines Verteidigers nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining eines Automobilclubs teil. Die Teilnahmebescheinigung legt er im Verfahren dem Amtsgericht vor. Das Amtsgericht Nauen senkt deshalb wegen positiven Nachtatverhaltens die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Nauen, Beschluss vom 25.10.2017, Az.: 34 OWi 445 Js-Owi 24848/17 (403/17). Damit bleibt dem Betroffenen der gefürchtete Punkt erspart, denn diese Geldbuße liegt unter der sog. "Eintragungsgrenze".

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