Verkehrsrecht Leipzig

Braucht es noch ein Fahrverbot, wenn die Fahrerlaubnis inzwischen ohnehin entzogen wurde? Amtsgericht Borna: Nein

Gegen die Betroffene waren von der Bußgeldstelle wegen einer Fahrt unter Drogen mit einem Pkw ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot verhängt worden. Während des laufenden Bußgeldverfahrens entzieht die Fahrerlaubnisbehörde der Betroffenen im Verwaltungsrechtsweg wegen Eignungsmängeln, die sich aus derselben Tat ergeben, die Fahrerlaubnis. Hat der Bußgeldrichter nun trotzdem noch das bußgeldrechtliche Regelfahrverbot von einem Monat zu verhängen? Die Frage wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet. Das Amtsgericht Borna schloß sich der von uns vertretenen Auffassung an, wonach das Fahrverbot in einem solchen Fall wegfallen könne (Amtsgericht Borna, Beschluss vom 20.11.2017, Az.: 3 OWi 151 Js 59163/17). Denn in einem solchen Fall kann das Fahrverbot die ihm zugedachte Denkzettelfunktion nicht mehr entfalten. Das gilt jedenfalls dann, wenn man von dem regelmäßig unbedeutsamen Umstand absieht, dass ein Fahrverbot auch für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge (z.B. einsitzige, einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, die nicht schneller als 25 km/h fahren können) gelten würde, hingegen der Entzug der Fahrerlaubnis die Möglichkeit zum Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge unberührt lässt.

Zurück