Amtsgericht Eilenburg lässt zwei Monate Fahrverbot wegfallen und senkt Geldbuße von 400,00 EUR auf 240,00 EUR ab
Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw vorsätzlich um 33 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt wegen einer einschlägigen Voreintragung eine Geldbuße von 400,00 EUR und daneben zwei Monate Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.