Anhörung unter willkürlich angenommener, falscher Anschrift unterbricht Verjährung nicht - Amtsgericht Plauen stellt Verfahren wegen Verjährung ein
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 33 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 260,00 EUR wären zwei Punkte "in Flensburg" und ein Monat Fahrverbot die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.