Amtsgericht Torgau durfte Einspruch nicht verwerfen - OLG Dresden hebt Urteil auf
Der Einspruch unseres Mandanten gegen einen Bußgeldbescheid, mit dem 200,00 EUR Geldbuße verhängt worden waren, wurde vom Amtsgericht Torgau in der Hauptverhandlung verworfen. Das Amtsgericht begründete dies damit, dass es den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden habe und kein Verteidiger erschienen sei. Dagegen beantragt der Betroffene durch seinen Verteidiger Zulassung der Rechtsbeschwerde.
