Verkehrsrecht Leipzig

Arbeitsrecht

Wir helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Unternehmer mit Schwerpunkt im Individualarbeitsrecht und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien zur Klärung arbeitsrechtlicher Fragen und Probleme. Sowohl Christian Schneider als auch Daniel Mitschker sind erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit und sind daher mit den jeweiligen Sichtweisen und Interessenlagen bestens vertraut.

Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind unter anderem:

  • Beratung und Vertretung bei Kündigung, Führung von Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung und Vertretung bei Auflösung von Arbeitsverträgen gegen Zahlung einer Abfindung
  • Beratung und Vertretung rund um Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag

 

  • Entwurf oder Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Kontrolle von Befristungen
  • Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung und Gleichstellung
  • Klagen wegen Lohn- oder Gehalts- oder sonstigen Vergütungsansprüchen

Verkehrsrecht

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie juristisch vorgehen möchten? Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls oder wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Hatte Ihr Flug Verspätung und Sie möchten eine Entschädigung von der Airline bekommen? Wir kümmern uns schnell und engagiert um die rechtlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer!

Automobilclub von Deutschland

Wir sind Ihre spezialisierten Ansprechpartner bei allen Problemen rund um das Verkehrsrecht. Sowohl Christian Schneider als auch Daniel Mitschker sind erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht. Wir helfen Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Fragen gern weiter.


Unsere Schwerpunkte im Verkehrsrecht sind unter anderem:

Bußgeldsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verteidigung nach

  • Blitzer wegen Geschwindigkeit
  • Lasermessung
  • Rotblitzer
  • Abstandsunterschreitung
  • Alkohol am Steuer
  • Handy am Steuer
  • Vorfahrtsverletzung
  • Fehler beim Wenden, Ausfahren aus Grundstücken, Rückwärtsfahren

Verkehrsstrafsachen

Verteidigung nach Vorwürfen wie

  • fahrlässige Körperverletzung/fahrlässige Tötung
  • Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht),
  • Alkohol am Steuer
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung

Aktuelles

Amtsgericht Magdeburg lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen und verringert Geldbuße - wegen Schreibfehler der Verfolgungsbehörde wurden 8 km/h zuviel vorgeworfen

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 38 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine erhöhte Geldbuße von 325,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

5 Monate Sperrfristverkürzung durch Amtsgericht Leipzig - aufgrund erfolgreicher Teilnahme an Sperrfristverkürzungsseminar

Unser Mandant wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,2 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt der Verurteilte auf Anraten seines Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist.

Unsere Kanzlei in Leipzig

Anschrift

Adresse:
Dufourstraße 23
04107 Leipzig, Deutschland

Telefon: (03 41) 9 64 00 50
Fax: (03 41) 9 64 00 60

Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Christian Schneider
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt
Daniel Mitschker
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Formulare

Für unsere Beauftragung können Sie die folgenden Formulare verwenden. Bitte beachten Sie bei den Vollmachten die Unterscheidung nach Straf- und Bußgeldsachen einerseits, Zivil- und sonstigen Sachen andererseits. Bitte füllen Sie auch das Mandantenblatt vollständig aus. Senden Sie uns die Unterlagen dann nach Unterzeichnung bitte im Original (nicht lediglich per E-Mail oder Telefax). Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.