Verkehrsrecht

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie juristisch vorgehen möchten? Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls oder wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Hatte Ihr Flug Verspätung und Sie möchten eine Entschädigung von der Airline bekommen? Wir kümmern uns schnell und engagiert um die rechtlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer!

Wir sind Ihre spezialisierten Ansprechpartner bei allen Problemen rund um das Verkehrsrecht. Sowohl Christian Schneider als auch Daniel Mitschker sind erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht. Ob in Bußgeldsachen, Verkehrsstrafsachen, im Fahrerlaubnisrecht, nach Verkehrsunfall bei der Durchsetzung von Schadenersatz für Personen- oder Sachschaden und selbstverständlich auch bei Streit nach Autokauf, Auto-Leasing oder Autoreparatur: Wir helfen Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Fragen gern weiter.

Unsere Schwerpunkte im Verkehrsrecht sind:

Bußgeldsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verteidigung nach

  • Blitzer wegen Geschwindigkeit
  • Lasermessung
  • Rotblitzer
  • Abstandsunterschreitung
  • Alkohol am Steuer
  • Handy am Steuer
  • Vorfahrtsverletzung
  • Fehler beim Wenden, Ausfahren aus Grundstücken, Rückwärtsfahren
  • sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten und insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder Punkten

In jedem Fall beraten wir Sie zum aktuellen Punktestand und geben taktische Hinweise zur Entwicklung des Punktekontos.

Verkehrsstrafsachen

Verteidigung nach Vorwürfen wie

  • fahrlässige Körperverletzung/fahrlässige Tötung
  • Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht),
  • Alkohol am Steuer
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung

Wir gehen bei Erfolgsaussicht gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Wie beraten Sie frühzeitig, wie Sie bei unvermeidlichem Entzug der Fahrerlaubnis eine möglichst kurze Sperrfrist erreichen.

Verkehrszivilrecht – Unfallschadenabwicklung, Vertretung bei Personenschäden

  • Bei Personenschaden: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Behandlungs- und Fahrtkostenersatz
  • Fahrzeugschaden Auto oder Motorrad: Reparaturschaden, Totalschaden, Schaden innerhalb 130 %-Grenze, Nutzungsausfallersatz
  • Streit um Kürzungen von Versicherern (Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Restwert, Wiederbeschaffungswert u. a.)
  • Vertretung von Geschädigten und Versicherern in allen Fragen des Unfallschadenersatzes vor Gericht

Verkehrsverwaltungsrecht – insbesondere Fahrerlaubnisrecht

  • Beratung und Vertretung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Punktestand oder wegen anderen Eignungszweifeln
  • Präventive Beratung zur Vermeidung des Entzugs der Fahrerlaubnis wegen Punktestand
  • Weg zurück zum Führerschein: Beratung zur Wiedererlangung der entzogenen Fahrerlaubnis
  • Vorgehen gegen Fahrtenbuchauflagen

Ausgleichsansprüche wegen Flugannullierung oder Flugverspätung

  • Beratung und Vertretung zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen
  • Rückforderung Flugpreis nach Stornierung durch Fluggesellschaft

Zögern Sie nicht, uns anzurufen! Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu dürfen.