Aktuelles

Fahrsicherheitstraining als positives Nachtatverhalten - AG Grimma senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Lkw innerorts 18 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Amtsgericht Zerbst nimmt wegen Häufung von Gründen einen Ausnahmefall an und sieht von einmonatigem Regelfahrverbot ab

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts auf einer Autobahn 42 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt deshalb die Regelgeldbuße von 160,00 EUR und das dafür regelmäßig vorgesehene Fahrverbot von einem Monat.

Fahrlehrer soll Hauptuntersuchung für Fahrschulmotorrad um acht Monate versäumt haben: Amtsgericht Leipzig stellt Verfahren wegen Verjährung ein

Unser Mandant soll den Termin zur fälligen Hauptuntersuchung für sein Fahrschulmotorrad um acht Monate überschritten haben. Die Bußgeldbehörde ahndet das mit einer Geldbuße von 60,00 EUR. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre die Folge.

Strafurteil wegen derselben Fahrt hindert erneute Verurteilung wegen tateinheitlicher, aber getrennt verfolgter Ordnungswidrigkeit - Amtsgericht Borna stellt Verfahren ein

Gelegentlich kommt es vor, dass auf einer Fahrt mit einem Kfz ein Strafgesetz verletzt wird und bei dieser Gelegenheit auch noch eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen werden, zum Beispiel: Der Mandant fährt betrunken (Straftat) und fährt dabei zu schnell (Ordnungswidrigkeit), so dass er geblitzt wird.

Amtsgericht Stadtroda sieht ohne Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot ab - wegen besonderer Härte eines Fahrverbotes und nur einfacher Fahrlässigkeit des Betroffenen

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts um 43 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde ahndet dies mit 160,00 EUR und einem Monat Fahrverbot. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein.

Braucht es noch ein Fahrverbot, wenn die Fahrerlaubnis inzwischen ohnehin entzogen wurde? Amtsgericht Borna: Nein

Gegen die Betroffene waren von der Bußgeldstelle wegen einer Fahrt unter Drogen mit einem Pkw ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot verhängt worden. Während des laufenden Bußgeldverfahrens entzieht die Fahrerlaubnisbehörde der Betroffenen im Verwaltungsrechtsweg wegen Eignungsmängeln, die sich aus derselben Tat ergeben, die Fahrerlaubnis. Hat der Bußgeldrichter nun trotzdem noch das bußgeldrechtliche Regelfahrverbot von einem Monat zu verhängen?

Messung mit TraffiStar S 330 kann erhöhten Toleranzabzug von 1 km/h rechtfertigen - Amtsgericht Stadtroda senkt deshalb Geldbuße und lässt Fahrverbot wegfallen

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts 41 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 160,00 EUR und einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte "in Flensburg" wäre die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.