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Strafurteil wegen derselben Fahrt hindert erneute Verurteilung wegen tateinheitlicher, aber getrennt verfolgter Ordnungswidrigkeit - Amtsgericht Borna stellt Verfahren ein

Gelegentlich kommt es vor, dass auf einer Fahrt mit einem Kfz ein Strafgesetz verletzt wird und bei dieser Gelegenheit auch noch eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen werden, zum Beispiel: Der Mandant fährt betrunken (Straftat) und fährt dabei zu schnell (Ordnungswidrigkeit), so dass er geblitzt wird.

Amtsgericht Stadtroda sieht ohne Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot ab - wegen besonderer Härte eines Fahrverbotes und nur einfacher Fahrlässigkeit des Betroffenen

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts um 43 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde ahndet dies mit 160,00 EUR und einem Monat Fahrverbot. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein.

Braucht es noch ein Fahrverbot, wenn die Fahrerlaubnis inzwischen ohnehin entzogen wurde? Amtsgericht Borna: Nein

Gegen die Betroffene waren von der Bußgeldstelle wegen einer Fahrt unter Drogen mit einem Pkw ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot verhängt worden. Während des laufenden Bußgeldverfahrens entzieht die Fahrerlaubnisbehörde der Betroffenen im Verwaltungsrechtsweg wegen Eignungsmängeln, die sich aus derselben Tat ergeben, die Fahrerlaubnis. Hat der Bußgeldrichter nun trotzdem noch das bußgeldrechtliche Regelfahrverbot von einem Monat zu verhängen?

Messung mit TraffiStar S 330 kann erhöhten Toleranzabzug von 1 km/h rechtfertigen - Amtsgericht Stadtroda senkt deshalb Geldbuße und lässt Fahrverbot wegfallen

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts 41 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 160,00 EUR und einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte "in Flensburg" wäre die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Landgericht Leipzig hebt vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf - kein dringender Tatverdacht einer Straßenverkehrsgefährdung

Die Staatsanwaltschaft Leipzig wirft unserem Mandanten vor, grob verkehrswidrig und rücksichtslos abgebogen zu sein und dadurch Fußgänger gefährdet zu haben. Das Amtsgericht Leipzig erlässt antragsgemäß einen dahingehenden Strafbefehl, der neben einer Geldstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis beinhaltet. Zugleich entzieht das Amtsgericht dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig gemäß § 111 a StPO.  

Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung wird vom Amtsgericht Bad Liebenwerda nicht zugelassen - Fahrerlaubnis bleibt verschont

Die Staatsanwaltschaft Cottbus wirft unserem Mandanten vor, vorsätztlich grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch den Überholten gefährdet zu haben. Sie erhebt deshalb Anklage vor dem Amtsgericht Bad Liebenwerda mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung. Der Angeschuldigte sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so die Staatsanwaltschaft - der Vorwurf zielt auf die Entziehung der Fahrerlaubnis ab.

Amtsgericht Leipzig kürzt Sperrfrist für Wiedererteilung der Fahrerlaubnis um drei Monate ab - wegen Teilnahme am Seminar Modell "Leipzig 2000"

Das Amtsgericht Leipzig hatte dem Verurteilten wegen alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit einer Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht unter anderem die Fahrerlaubnis entzogen und die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen, vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (sog. Sperrfrist). Unser Mandant nimmt nach Rechtskraft der Entscheidung an einem Seminar "Leipzig 2000" teil.

Amtsgericht Sangerhausen lässt Fahrverbot wegfallen - Verfahren dauerte zu lange und Kündigung Arbeitsvertrag drohte

Unser Mandant soll mit einem Pkw auf der Autobahn einen erheblichen Abstandsverstoß begangen haben. Er soll statt erforderlicher 47,50 m Abstand bei 114 km/h nur 12 m Abstand gewahrt haben. Dafür soll gegen ihn mit dem Bußgeldbescheid neben der Regelgelbuße auch ein Monat Fahrverbot verhängt werden.