Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür anstatt der Regelgeldbuße von 70,00 EUR wegen einer Voreintragung im Fahreignungsregister eine erhöhte Geldbuße von 100,00 EUR.
Unser Mandant soll mit einem Lkw innerorts 18 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts auf einer Autobahn 42 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt deshalb die Regelgeldbuße von 160,00 EUR und das dafür regelmäßig vorgesehene Fahrverbot von einem Monat.
Unser Mandant soll den Termin zur fälligen Hauptuntersuchung für sein Fahrschulmotorrad um acht Monate überschritten haben. Die Bußgeldbehörde ahndet das mit einer Geldbuße von 60,00 EUR. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre die Folge.
Unser Mandant soll vor seinem Grundstück vorbotswidrig geparkt haben, weil die Straßenstelle dort zum Parken zu eng gewesen sei - der Betroffene parkt dort seit Jahren regelmäßig. Gegen den Bußgeldbescheid des Landratsamtes Nordsachsen legt er Einspruch ein.
Gelegentlich kommt es vor, dass auf einer Fahrt mit einem Kfz ein Strafgesetz verletzt wird und bei dieser Gelegenheit auch noch eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen werden, zum Beispiel: Der Mandant fährt betrunken (Straftat) und fährt dabei zu schnell (Ordnungswidrigkeit), so dass er geblitzt wird.
Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts um 43 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde ahndet dies mit 160,00 EUR und einem Monat Fahrverbot. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein.
Gegen die Betroffene waren von der Bußgeldstelle wegen einer Fahrt unter Drogen mit einem Pkw ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot verhängt worden. Während des laufenden Bußgeldverfahrens entzieht die Fahrerlaubnisbehörde der Betroffenen im Verwaltungsrechtsweg wegen Eignungsmängeln, die sich aus derselben Tat ergeben, die Fahrerlaubnis. Hat der Bußgeldrichter nun trotzdem noch das bußgeldrechtliche Regelfahrverbot von einem Monat zu verhängen?
Unsere Mandantin soll mit einem Pkw innerorts 28 km/h zu schnell gefahren sein. Die Verwaltungsbehörde verhängt dafür ein Bußgeld von 100,00 EUR, die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister droht.
Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts 41 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 160,00 EUR und einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte "in Flensburg" wäre die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.