Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Weißenburg senkt Geldbuße für Fahren unter Einfluss von THC von 1.000,00 EUR auf 500,00 EUR

Unser Mandant soll unter THC-Einfluss mit einem Pkw gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 1.000,00 EUR Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Die darin liegende Verdoppelung der Regelgeldbuße begründet die Bußgeldbehörde damit, dass der Betroffene etwa eineinhalb Monate vor der Tat schon einmal unter Einfluss von THC mit einem Kfz angehalten und belehrt worden sei, es liege also ein strenger zu ahndender Wiederholungsfall vor. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid weist der Betroffene durch seinen Verteidiger darauf hin, dass die Vortat zum Zeitpunkt der Begehung der neuerlichen Tat am 01.09.2017 noch nicht rechtskräftig geahndet gewesen sei. Das Amtsgericht Weißenburg schließt sich dieser Argumentation an und senkt die Geldbuße von 1.000,00 EUR auf 500,00 EUR ab. Weil der Bußgeldbescheid wegen der Vortat erst am 14.10.2017 und damit nach Begehung der neuen Tat rechtskräftig geworden sei, könne diese Voreintragung nicht zu Lasten des Betroffenen gewertet werden. Denn vor Rechtskraft der Vortat sei dem Betroffenen das Unrecht dieser Tat noch nicht ausreichend bewusst gemacht worden, so das Amtsgericht Weißenburg (Amtsgericht Weißenburg, Urteil vom 12.03.2018, Az.: 8 OWi 1081 Js 862/18).

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