Verkehrsrecht Leipzig

Messung mit TraffiStar S 330 kann erhöhten Toleranzabzug von 1 km/h rechtfertigen - Amtsgericht Stadtroda senkt deshalb Geldbuße und lässt Fahrverbot wegfallen

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts 41 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 160,00 EUR und einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte "in Flensburg" wären die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das Amtsgericht Stadtroda führt sinngemäß aus, dass bei Messungen mit Anlagen des Typs TraffiStar S 330 bei gleichzeitigem Befahren beider Fahrstreifen durch ein Fahrzeug für jeden Fahrstreifen eine Messung ausgelöst werde und dabei gerichtsbekannt eine Abweichung beider Messergebnisse für ein und dasselbe Messobjekt von bis zu einem km/h vorkomme. Das Gericht erhöht deshalb den Toleranzabzug vom Messwert um 1 km/h und verurteilt wegen einer Überschreitung von nur 40 km/h außerorts zur diesbezüglichen Regelgeldbuße von 120,00 EUR. Da der Bußgeldkatalog in diesem Fall kein Fahrverbot vorsieht, verhängt das Gericht auch kein Fahrverbot (Amtsgericht Stadtroda, Urteil vom 08.11.2017, Az.: 260 Js 387/17 8 OWi). Anstatt ursprünglicher zwei Punkte wird für die Betroffene nun lediglich ein Punkt im FAER eingetragen.

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