Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Stadtroda spricht Betroffenen frei - Fahrereigenschaft war nicht nachzuweisen

Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Abstandsverstoß auf der Autobahn begangen haben. Die Bußgeldbehörde verhängt hierfür 75,00 EUR Geldbuße, dem Betroffenen droht zudem die Eintragung eines Punktes "in Flensburg". Der Betroffene legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Stadtroda kann nicht festgestellt werden, dass der Betroffene das auf den Messfotos abgebildete Fahrzeug überhaupt geführt hat. Zwar seien die Nasolabialfalten des Betroffenen und des fotografierten Fahrers ähnlich, ansonsten lägen aber keine Ähnlichkeiten vor, so die Amtsrichterin. Deshalb spricht das Gericht den Betroffenen auf Kosten der Staatskasse frei; sie muss auch die Anwaltskosten tragen (Amtsgericht Stadtroda, Urteil vom 06.04.2017, 654 Js 28801/16 4 OWi).

Zurück