Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Leipzig spricht Beilackierungskosten, UPE-Aufschläge und gekürzte Stundenverrechnungssätze zu - auch bei "fiktiver" Schadenabrechnung

Unsere Mandantin verlangt Schadensersatz nach Verkehrsunfall auf Basis eines von ihr eingeholten vorgerichtlichen Schadengutachtens. Der gegnerische Versicherer kürzt aus der Schadensumme UPE-Teileaufschläge, er kürzt die Stundenverrechnungssätze für die Reparaturarbeiten und streicht vom vorgerichtlichen Gutachter kalkulierte Beilackierungskosten. Die Geschädigte klagt die Abzüge vor dem Amtsgericht ein. Nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens über die Erforderlicheit der vorgerichtlich kalkulierten Beilackierung der an den Schadenbereich angrenzenden Karosserieteile gibt das Amstgericht der Klage vollumfänglich statt. Das Amtsgericht stellt klar, dass es UPE-Teileaufschläge in ständiger Rechtsprechung auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis, sog. "fiktiver" Abrechnung, für zu ersetzen hält. Die Kürzung von Stundenverrechnungssätzen durch den beklagten Versicherer hält es für unbeachtlich. Da der Gerichtsgutachter die Ansicht seines vorgerichtlich tätigen Berufskollegen teilt, wonach eine Beilackierung angrenzender Karosserieteile für eine fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich sei, wird auch diese Position vom Amtsgericht zugesprochen (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 08.06.2016, 113 C 441/15).

Zurück