Verkehrsrecht Leipzig

Verfahren beim Amtsgericht Dresden wegen Rotlichtvorwurf "rutscht" in die Verjährung - keine Geldbuße, kein Punkt, Staatskasse zahlt Anwaltskosten

Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde begangen haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nachdem der Verteidiger gegenüber dem Amtsgericht Dresden mitteilt, er halte die Einholung eines Gutachtens über die Ampelschaltung für sachgerecht, passiert lange nichts. Zu lange - mit Beschluss vom 01.04.2020 stellt das AG Dresden das Verfahren wegen Eintritts von Verfolgungsverjährung ein. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen- also seine Anwaltskosten - erlegt es der Staatskasse auf, weil die Sachlage offensichtlich streitig gewesen sei (Amtsgericht Dresden, Beschluss vom 01.04.2020, Az. 252 OWi 634 Js 28716/19 (2)). Dem Betroffenen bleiben damit die Geldbuße und ein Punkt im FAER erspart.

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