Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - trotz Rotlichtverstoß kein Punkt im FAER

Unser Mandant soll mit einem Pkw einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde begangen haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Betroffene macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining des ADAC teilgenommen. Das Amtsgericht Leipzig sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 26.02.2020, Az.: 273 OWi 400 Js 44803/19). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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