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Amtsgericht Stadtroda verletzt rechtliches Gehör: Thüringer OLG lässt die Rechtsbeschwerde zu und hebt Urteil auf

Unser Mandant soll mit einem Pkw außerorts um 30 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 80,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er beantragt, ihn von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen im Hauptverhandlungstermin zu entbinden und erklärt zugleich, er sei der Fahrer gewesen, werde zur Sache in der Hauptverhandlung aber nichts sagen. Der Verteidiger kündigt an, nicht zur anberaumten Hauptverhandlung zu erscheinen. Das Amtsgericht Stadtroda entbindet den Betroffenen nicht von der Verpflichtung zum Erscheinen. Weder Betroffener noch Verteidiger erscheinen zum Termin. Das Amtsgericht verwirft den Einspruch in der Hauptverhandlung durch Urteil, weil der Betroffene unentschuldigt nicht erschienen sei. Dagegen beantragt der Verteidiger Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Rotlichtverstoß lag Augenblicksversagen zugrunde - Amtsgericht Leipzig lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen

Unser Mandant soll das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage mit einem Bus missachtet haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde dauerte. Neben der Regelgeldbuße von 200,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.

21 km/h Überschreitung bei vier Voreintragungen - Amtsgericht Leipzig hält dennoch 55,00 EUR für ausreichend, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts um 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 80,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Und wieder: Amtsgericht Eilenburg stellt Verfahren ein - Messung mit LEIVTEC XV 3 problematisch

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw außerorts um 25 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 70,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Bad Liebenwerda senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 23 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Freispruch vom Vorwurf der Unfallflucht - Amtsgericht Chemnitz reichen Indizien zur Verurteilung nicht aus

Unser Mandant soll als Fahrer eines Pkw auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums gedriftet sein und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und einen Zaun beschädigt haben. Dann soll er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und mit dem Fahrzeug eine hunderte Meter lange Betriebsmittelspur hinterlassen haben. Hierfür erlässt das Amtsgericht Chemnitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den vielfach vorbestraften Mandanten  einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen, entzieht ihm die Fahrerlaubnis und verhängt eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten. Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unterbleibt. Der Angeklagte legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl ein.