Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Leipzig senkt Geldbuße bei Rotlichtverstoß auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw das Rotlicht einer Ampel fahrlässig missachtet haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 90,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining für junge Fahrer teilgenommen. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 08.10.2021, Az.: 273 OWi 400 Js 37264/21). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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