Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw fahrlässig um 35 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Bußgeldbehörde verhängt eine Geldbuße von 200,00 EUR. Ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll mit einem Pkw ein Überholverbot missachtet haben. Deshalb wird gegen ihn von der Bußgeldbehörde eine Geldbuße von 70,00 EUR verhängt. Ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verurteilt das Amtsgericht Rosenheim den von der Hauptverhandlung abwesenden Betroffenen, der in der Hauptverhandlung auch nicht anwaltlich vertreten ist, wegen vorsätzlicher Begehung zu einer Geldbuße von 140,00 EUR. Dagegen beantragt der Verteidiger Zulassung der Rechtsbeschwerde, die er zudem einlegt.
Der Einspruch unseres Mandanten gegen einen Bußgeldbescheid, mit dem 440,00 EUR Geldbuße und ein Monat Fahrverbot verhängt worden waren, wurde vom Amtsgericht Wernigerode in der Hauptverhandlung verworfen. Das Amtsgericht begründete dies damit, dass es den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden habe und auch sein Verteidiger nicht erschienen sei. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein.
Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 38 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt die Regelgeldbuße von 260,00 EUR und daneben einen Monat Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw vorsätzlich um 33 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt wegen einer einschlägigen Voreintragung eine Geldbuße von 400,00 EUR und daneben zwei Monate Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll fahrlässig mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr mit einem Pkw unterwegs gewesen und in Tateinheit fahrlässig von der fahrbahn Abgekommen sein. Die Ordnungsbehörde verhängt eine Geldbuße von 517,50 EUR. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll mit einem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigeit um 24 km/h überschritten haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine wegen Voreintragungen von 100,00 EUR auf 170,00 EUR erhöhte Geldbuße, ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unsere Mandantin soll mit ihrem Pkw die Vorfahrt eines Radfahrers verletzt haben. Die Bußgeldbehörde verhängt eine Geldbuße von 120,00 EUR, ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt die anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 115,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Unser Mandant soll eine Rettungsgasse verbotswidrig benutzt haben. Neben der Regelgeldbuße von 240,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch.