Freispruch - schlechtes Fahrerfoto genügt dem Amtsgericht Torgau nicht zur Fahreridentifizierung
Unser Mandant soll außerorts mit einem Pkw fahrlässig um 35 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Bußgeldbehörde verhängt eine Geldbuße von 200,00 EUR. Ein Punkt im FAER wäre die Folge. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Das Amtsgericht Torgau ordnet angesichts eingeschränkter Qualität des Beweisfotos zur Messung die Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Fahreridentifikation an. Der Sachverständige kommt zum Ergebnis, dass das Radarbild für einen beweissicheren Vergleich ungeeignet ist und eine zuverlässige Identifikation nicht ermöglicht. Angesichts dessen spricht das Amtsgericht den Betroffenen im Beschlussverfahren frei und erlegt die Kosten des Verfahrens nebst der Anwaltskosten des Betroffenen der Staatskasse auf. (AG Torgau Zweigstelle Oschatz, Beschluss vom 13.12.2023, Az.: 2 OWi 955 Js 47310/23).