Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Wernigerode durfte Einspruch nicht verwerfen - OLG Naumburg hebt Urteil auf

Der Einspruch unseres Mandanten gegen einen Bußgeldbescheid, mit dem 440,00 EUR Geldbuße und ein Monat Fahrverbot verhängt worden waren, wurde vom Amtsgericht Wernigerode in der Hauptverhandlung verworfen. Das Amtsgericht begründete dies damit, dass es den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden habe und auch sein Verteidiger nicht erschienen sei. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein. Er macht mit der Verfahrensrüge geltend, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Verwerfungsurteils nicht vorgelegen hätten. Das Amtsgericht hätte in Abwesenheit zur Sache verhandeln und eine Sachentscheidung treffen müssen, so der Verteidiger. Das OLG Naumburg folgt dieser Auffassung. Es hebt deshalb das amtsgerichtliche Urteil auf und verweist die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück (OLG Naumburg, Beschluss vom 07.11.2023, Az.: 1 ORbs 274/23).

 

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