Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Eilenburg: Geständnis wiegt bei LEIVTEC XV 3-Messung erheblich, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts um 29 km/h zu schnell gefahren sein. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür 100,00 EUR Geldbuße. Ein Punkt im Fahreignungsregister wäre außerdem die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das Amtsgericht Eilenburg honoriert die Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen durch den Betroffenen, weil es ohne das darin liegende Geständnis  ein zeit- und kostenintensives Sachverständigengutachten einholen hätte müssen. Das Gericht setzt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR herab (Amtsgericht Eilenburg, Beschluss vom 09.09.2021, Az.: 8 OWi 951 Js 14998/21). Dem Betroffenen bleibt damit der gefürchtete Punkt erspart.

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