OLG Naumburg hebt Urteil im Rechtsfolgenausspruch auf, Amtsgericht Weißenfels hatte tilgungsreife Voreintragung berücksichtigt
Unser Mandant wird vom Amtsgericht Weißenfels wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreiotung zu einer Geldbuße von 350,00 EUR verurteilt. Dagegen erhebt er durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde. Dieser rügt insbesondere, dass das Amtsgericht die Geldbuße nicht - wie aber geschehen - wegen von diesem festgesteller Voreintragungen im Fahreignungsregister hätte auf 350,00 EUR erhöhen dürfen. Denn eine Voreintragung sei wegen Zeitablaufs zum damaligen Urteilszeitpunkt bereits unverwertbar gewesen. Dem schließen sich Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht an, sodass das OLG das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufhebt und die Sache im Umfang der Aufhebung an das Amtsgericht zurückverweist (OLG Naumburg, Beschluss vom 06.05.2025, Az.: 1ORbs 104/25).