Positives Nachtatverhalten - AG Eilenburg senkt Geldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 23 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 100,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Sodann nimmt er an einer verkehrspsychologischen Beratung teil. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Eilenburg, Az.: 10 Owi 951 Js 56373/24 (2)). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.