Verkehrsrecht Leipzig

Bußgeldsache verjährt zwischen Erlass des Bußgeldbescheides und Eingang des Verfahrens beim Amtsgericht - AG Tiergarten stellt Verfahren ein

Unsere Mandantin soll mit einem Pkw innerorts 19 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR. Die Betroffene legt durch ihren Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Sodann rügt der Verteidiger vor dem Amtsgericht den Eintritt der Verfolgungsverjährung. Das Amtsgericht gibt der Rüge statt und stellt durch Beschluss den Eintritt der Verjährung fest. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Anwaltskosten der Betroffenen erlegt es der Landeskasse auf (Amtsgericht Tiergarten, Beschluss vom 28.03.2025, Az.: 312 OWi 100/25).

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