Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten - AG Halle senkt Geldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw ein Überholverbot missachtet haben. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Sodann nimmt er an einer Verkehrsteilnehmerschulung teil. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Halle, Beschluss vom 12.08.2025, Az.: 382 OWi 356 Js 50369/24 (442/24)). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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