Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Leipzig spricht UPE-Aufschläge und Verbringungskosten "fiktiv" zu

Unsere Mandantin macht Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall geltend. Sie beziffert den Schaden auf Basis eines von ihr auf anwaltlichen Rat hin eingeholten Schadensgutachtens und begehrt die sog. fiktive Schadensabrechnung. Der Versicherer zahlt die Reparaturkosten laut Gutachten, meint aber, im Gutachten kalkulierte UPE-Teileaufschläge von 121,70 EUR und Verbringungskosten zum Lackierer von 120,00 EUR nicht auf Gutachtenbasis zahlen zu müssen. Es wird also von der Geschädigten durch ihre Anwälte Klage vor dem Amtsgericht Leipzig erhoben. Das Amtsgericht Leipzig hält die verlangten Schadenspositionen schon aufgrund des von der Klägerin vorgelegten Gutachtens für ersatzfähig und verurteilt den Versicherer diesbezüglich in vollem Umfang zur Zahlung (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 28.01.2019, Az.: 108 C 5777/18).

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