Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Arnstadt verurteilt trotz bloßen In-der-Hand-Haltens eines Mobiltelefons - wegen der Kürze der Dauer aber nur zu 55,00 EUR

Unser Mandant soll einen "Handy-Verstoß" begangen haben, weil er beim Führen eines Pkw ein Mobiltelefon lediglich in der Hand hielt. Die Bußgeldbehörde verhängt dafür eine Geldbuße von 100,00 EUR, deren Folge auch die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister wäre. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch dagegen ein. Er macht geltend, dass er das Telefon in keiner Weise benutzt, sondern bloß kurz in die Ladeschale gelegt habe. Die Richterin sieht dadurch dennoch einen Bußgeldtatbestand verwirklicht, senkt die Geldbuße aber wegen der kurzen Dauer des Haltens auf 55,00 EUR (Amtsgericht Arnstadt, Urteil vom 16.12.2018, Az.: 871 Js 202290/18 1 OWi). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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