Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten durch Fahrsicherheitstraining - AG Grimma senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Betroffene macht geltend, er habe nach der Tat an einem Fahrsicherheitstraining des ADAC teilgenommen. Das Amtsgericht Grimma sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (AG Grimma, Beschluss vom 20.12.2018, Az.:  4 OWi 165 Js 53945/18). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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