Vorfahrtsverstoß führt zu voller Haftung - Amtsgericht Halle klärt Unfallhergang durch Sachverständigengutachten
Unsere Mandantin verklagt ihre Unfallgegnerin und deren Versicherer auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Sie trägt vor, die Unfallgegnerin habe ihre Vorfahrt verletzt. Diese wiederum behauptet, unsere Mandantin sei beim Linksabbiegen gegen ihren noch vor der Einmündung in der Nebenstraße stehenden Pkw gefahren, weil sie die Kurve geschnitten habe. Der beklagte Versicherer hielt den Unfallhergang für nicht aufklärbar und zahlte deshalb vorgerichtlich nur 50 % Schadensersatz. Der Amtsrichter hört beide Unfallbeteiligte an, vernimmt zwei Zeugen und lässt ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten erstellen. Das Gutachten bestätigt die Darstellung der Klägerin und widerlegt, dass das Beklagtenfahrzeug wie von den Beklagten behauptet gestanden habe. Das führt zum vollen Erfolg der auf restlichen Schadensersatz gerichteten Klage (Amtsgericht Halle, Urteil vom 03.02.2022, Az.: 97 C 2595/19).