Sperrfristverkürzung durch Amtsgericht Augsburg - besondere Nachschulung beseitigt Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zwei Monate früher
Unsere Mandantin wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt die Verurteilte auf Anraten ihres Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Augsburg einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist, hilfsweise Abkürzung derselben. Weil die Verurteilte mit nicht unerheblichem Geld- und Zeitaufwand an einem Nachschulungskurs teilgenommen habe und dabei erfolgreich über ihr Verhalten im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Alkoholkonsum reflektiert habe, sei im Ergebnis die Prognose gerechtfertigt, dass sie zwei Monate eher als ursprünglich vom Strafgericht angenommen nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Deshalb sei die Verkürzung der Sperre um zwei Monate geboten, so das Gericht (Amtsgericht Augsburg, Beschluss vom 21.08.2018, Az.: 19 Cs 609 Js 112584/18).