Positives Nachtatverhalten durch verkehrspädagogische Beratung - AG Leipzig senkt Geldbuße bei Überschreitung von 24 km/h innerorts auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg
Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 24 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 80,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er macht geltend, er habe nach der Tat an verkehrspädagogischen Beratungsterminen teilgenommen. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 04.05.2022, Az.: 211 OWi 503 Js 48209/21). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.