Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten Berufskraftfahrerqualifikation - AG Halle senkt Regelgeldbuße auf 55,00 EUR ab, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Lkw außerorts 16 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 70,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Betroffene macht geltend, er habe nach der Tat an einer Weiterbildung nach § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung teilgenommen. Das Amtsgericht Halle sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (AG Halle, Beschluss vom 28.09.2018, Az.: 380 OWi 247 Js 27203/18 (481/18). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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