Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten - AG Halle senkt Geldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 22 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 115,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Sodann nimmt er an einem Fahrsicherheitstraining teil. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Halle, Beschluss vom 24.04.2025, Az.: 381 OWi 353 Js 53005/24 (1946/24)). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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