Verkehrsrecht Leipzig

Positives Nachtatverhalten - AG Eilenburg senkt Geldbuße auf 55,00 EUR, Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Die Ordnungsbehörde verhängt dafür die Regelgeldbuße von 100,00 EUR, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Sodann nimmt er an einer verkehrspsychologischen Beratung teil. Das Amtsgericht sieht hierin ein zu berücksichtigendes positives Nachtatverhalten und senkt deshalb die Geldbuße auf 55,00 EUR ab (Amtsgericht Eilenburg, Urteil vom 14.05.2024, Az.: 8 OWi 950 71741/23). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.

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