Verkehrsrecht Leipzig

OLG Dresden hebt Urteil mit 4 Monaten Fahrverbot auf - Amtsgericht Leipzig beachtete nicht die Wechselwirkung zwischen Geldstrafe und Fahrverbot

Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Leipzig unter anderem wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen sowie 4 Monaten Fahrverbot verurteilt. Dagegen legt er durch seinen Verteidiger Revision ein. Er beschränkt die Revision auf den Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, rügt die Verletzung materiellen Rechtes und greift insbesondere die Verhängung des Fahrverbotes von 4 Monaten an. Der Angeklagte rügt durch den Verteidiger, dass sich aus dem Urteil nicht ergebe, dass sich das Amtsgericht der Wechselwirkung zwischen Hauptstrafe und Fahrverbot als Nebenstrafe bewusst gewesen sei. Das sei aber erforderlich, da Haupt- und Nebenstrafe zusammen die Tatschuld nicht überschreiten dürften. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht dies im Wesentlichen ebenso. Das Oberlandesgericht Dresden hebt das amtsgerichtliche Urteil aus diesem Grunde mit den zugehörigen Feststellungen hinsichtlich der für das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort verhängten Einzelstrafe, dem angeordneten Fahrverbot sowie im Gesamtstrafenausspruch auf und verweist die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Leipzig zurück (OLG Dresden, Beschluss vom 29.10.2019, Az.: 1 OLG 21 Ss 849/19).

 

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