Verkehrsrecht Leipzig

Ohne Gründe an Staatsanwaltschaft zugestelltes Urteil durfte nachträglich nicht vom Amtsgericht ergänzt werden - Brandenburgisches OLG hebt Urteil des Amtsgerichtes Potsdam auf

Unser Mandant wurde vom Amtsgericht Potsdam wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang zu einer Geldbuße von 290,00 EUR verurteilt. Ein Fahrverbot von einem Monat wurde verhängt. Dagegen legt der Betroffene durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde ein. Der Verteidiger rügt insbesondere Folgendes:

Das Urteil sei aufgrund einer richterlichen Verfügung ohne Gründe mit Zustellungswillen aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts an die Staatsanwaltschaft herausgegeben worden. Die erst später abgefassten Urteilsgründe seien unbeachtlich. Das Urteil sei auf die Sachrüge aufzuheben, weil dem Rechtsbeschwerdegericht eine Nachprüfung auf sachlich-rechtliche Fehler deshalb nicht möglich sei.

Auf diese Rüge hin merkt das Oberlandesgericht an, dass auch einige andere Amtsgerichte die Zustellung von Urteilen ohne Gründe praktizierten, um eine frühzeitige Rechtsmittelerklärung der Staatsanwaltschaft herbeizuführen. Das sei aber rechtsfehlerhaft und verwehre dem Senat von vornherein die materiell-rechtliche Prüfung das Urteils auf Rechtsfehler. Aus diesem Grunde habt das OLG das Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Potsdam zurück (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 01.03.2022, Az.: 1 OLG 53 Ss OWi 57/22).

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