Lange Verfahrensdauer - AG Güstrow senkt Geldbuße von 100,00 EUR auf 35,00 EUR, Punkt fällt weg
Unser Mandant soll mit einem Pkw rotes Lichtzeichen missachtet haben und außerdem ohne gesetzten Blinker abgebogen sein. Mit dem Bußgeldbescheid wird eine Geldbuße von insgesamt 100,00 EUR verhängt, ein Punkt "in Flensburg" wäre die Folge. Der Betroffene legt durch seinen Verteidiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nach über 15 Monaten - vom Betroffenen nicht zu vertretender - Verfahrensdauer senkt das Amtsgericht Güstrow deshalb im Beschlussverfahren die Geldbuße auf 35,00 EUR ab (AG Güstrow, Beschluss vom 28.01.2021, Az.: 971 OWi 558/20). Dem Betroffenen bleibt damit ein Punkt im FAER erspart.