Verkehrsrecht Leipzig

Brandenburgisches OLG hebt Urteil des Amtsgerichts Potsdam teilweise auf - Voreintragungen nicht hinreichend festgestellt

Unser Mandant soll gegen seine Wartepflicht an einem Bahnübergang verstoßen haben. Neben einer wegen Voreintragungen im FAER erhöhten Geldbuße wird der Betroffene in erster Instanz vom Amtsgericht Potsdam zu Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Hiergegen erhebt er durch seinen Verteidiger Rechtsbeschwerde. Das OLG beanstandet, dass die Feststellungen zur erhöhten Regelgeldbuße durch das Amtsgericht unzureichend seien. Das Urteil enthalte keine Ausführungen zu den Vorbelastungen des Betroffenen, ferner seien diese auch nicht ordnungsgemäß zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden. Weil damit die Erhöhung der Geldbuße nicht überprüfbar sei und das Fahrverbot in Wechselwirkung zur Geldbuße stehe, sei das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Postdam zurückzuverweisen, so das OLG Brandenburg im Ergebnis (OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2022, Az.: 1 OLG 53 Ss OWi 379/22).

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