Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Würzburg lässt trotz Befahrens einer Rettungsgasse Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße wegfallen - wegen redlichen Motivs des Betroffenen

Unser Mandant soll eine Rettungsgasse verbotswidrig benutzt haben. Neben der Regelgeldbuße von 240,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Das Amtsgericht lässt mit Zustimmung des Betroffenen im Beschlusswege das Fahrverbot wegfallen, weil es für plausibel hält, dass der Betroffene mit guter Absicht handelte, als er mit seinem Spezialstraßenbaufahrzeug die Rettungsgasse nutzte, um die schnellstmögliche Baufertigstellung eines anderen Autobahnabschnitts gewährleisten zu können (Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 05.06.2023, Az.: 14S OWi 972 Js 2125/23).

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