Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Suhl lässt einen Monat Fahrverbot wegfallen - wegen besonderer Härte

Unsere Mandantin soll außerorts mit einem Pkw 49 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 160,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt die anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Die Betroffene trägt durch ihren Verteidiger vor, dass ein Monat Fahrverbot ihr Arbeitsverhältnis gefährde. Sie legt eine Arbeitgeberbescheinigung vor, die belegt, dass die Betroffene für ihre Tätigkeit als Außendienstmitarbeiterin auf ihren Führerschein angewiesen sei. Zudem habe sich die Betroffene nach der Tat zu einem Fahreignungsseminar angemeldet, das sie bereits zum Großteil absolviert habe. Das Amtsgericht verdoppelt deshalb im Beschlusswege die Regelgeldbuße auf 320,00 EUR und verhängt kein Fahrverbot (Amtsgericht Suhl, Beschluss vom 09.04.2021, Az.: 1 OWi 313 Js 24243/20).

Zurück