Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Sangerhausen lässt Fahrverbot wegfallen - Verfahren dauerte zu lange und Kündigung Arbeitsvertrag drohte

Unser Mandant soll mit einem Pkw auf der Autobahn einen erheblichen Abstandsverstoß begangen haben. Er soll statt erforderlicher 47,50 m Abstand bei 114 km/h nur 12 m Abstand gewahrt haben. Dafür soll gegen ihn mit dem Bußgeldbescheid neben der Regelgelbuße auch ein Monat Fahrverbot verhängt werden. Das Amtsgericht Sangerhausen lässt das Fahrverbot nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei Verdoppelung der Regelgeldbuße wegfallen. Zur Begründung führt es aus, dass aufgrund der langen Verfahrensdauer von 19 Monaten seit der Tat von einem Warneffekt eines Fahrverbotes kaum mehr ausgegangen werden könne. Weiter sei durch den Arbeitgeber bestätigt, dass die Tätigkeit des noch in der Probezeit befindlichen Betroffenen, der Arbeitnehmer sei, nur mit dem Pkw möglich sei. Es könne davon ausgegangen werden, dass ein Fahrverbot eine Kündigung zur Folge hätte. Deshalb sei das Fahrverbot für den Betroffenen eine besondere Härte. Die Verdoppelung der Geldbuße genüge in diesem Fall, um eine hinreichende Warnfunktion zu gewährleisten (Amtsgericht Sangerhausen, Beschluss vom 14.08.2017, Az.: 3 OWi 363 Js 25294/16).

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