Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Leipzig halbiert Geldbuße und lässt Fahrverbot wegfallen - wegen Unzuverlässigkeit des Messgerätes Schätzung von nur 29 km/h Überschreitung anstatt 46 km/h

Unser Mandant soll innerorts mit einem Pkw um 46 km/h zu schnell gefahren sein. Neben der Regelgeldbuße von 200,00 EUR wird von der Bußgeldbehörde ein Monat Fahrverbot verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt der anwaltlich vertretene Betroffene Einspruch. Zwar liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung nicht vor. Gleichwohl trägt das Amtsgericht vom Verteidiger erhobenen Bedenken gegen das Messgerät LEIVTEC XV3 wegen in der Vergangenheit aufgetauchter Messwertabweichungen dadurch Rechnung, dass es einen pauschalen Sicherheitsabschlag von 20 % bei der ermittelten Geschwindigkeit zugrunde legt. Danach schätzt der Richter die Geschwindigkeitsüberschreitung auf lediglich noch 29 km/h, sodass sich die Geldbuße halbiert und das Fahrverbot wegfällt (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 13.01.2022, Az.: 213 OWi 504 36799/21).

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