Verkehrsrecht Leipzig

Amtsgericht Borna setzt Regelgeldbuße wegen Anmeldung zum Fahreignungsseminar herab - Punkt fällt weg

Unser Mandant soll mit einem Pkw innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sein. Das soll ihn 80,00 EUR Bußgeld kosten und einen Punkt "in Flensburg" zur Folge haben. Nach der Tat meldet sich der Betroffene verbindlich zu einem Fahreignungsseminar (FES) an. Das Amtsgericht Borna wertet dies bei der Rechtsfolgenbemessung als ein gewichtiges positives Nachtatverhalten, sodass es deshalb trotz Vorahndungen des Betroffenen die Regelgeldbuße von 80,00 EUR auf 55,00 EUR herab setzt. Weil damit die sog. "Eintragungsgrenze" von 60,00 EUR unterschritten wird, bleibt dem Betroffenen als indirekte Folge der Absenkung der Geldbuße der Eintrag eines Punktes erspart (Amtsgericht Borna, Beschluss vom 02.08.2017, Az.: 10 OWi 504 Js 24596/17).

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