5 Monate Sperrfristverkürzung durch Amtsgericht Leipzig - aufgrund erfolgreicher Teilnahme an Sperrfristverkürzungsseminar
Unser Mandant wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,2 Promille verurteilt, wobei die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten verhängt wurde. Nach Rechtskraft der Entscheidung nimmt der Verurteilte auf Anraten seines Verteidigers an einem speziellen Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftahrer teil und stellt beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist. Weil der Verurteilte erfolgreich an dem Nachschulungskurs "NAFAPLUS" teilgenommen habe, sei das Gericht davon überzeugt, dass er zum Zeitpunkt der Entscheidung - gut 5 Monate eher als ursprünglich vom Strafgericht angenommen - nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Deshalb werde die Sperre aufgehoben, so das Gericht (Amtsgericht Leipzig, Beschluss vom 10.07.2024, Az.: 224 Cs 504 Js 6119/24). Die Gesamtdauer aus vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis bis zum Erlass des Strafbefehls und Dauer der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab Erlass des Strafbefehls betrug damit unter 6 Monaten.